Arbeitskleidung von der Steuer absetzen – so geht’s richtig
Berufskleidung gehört in vielen Berufen zum Alltag – doch wusstest du, dass du die Kosten dafür oft steuerlich geltend machen kannst? Ob Kauf, Leasing oder Reinigung: Wer weiß, was erlaubt ist, spart bares Geld. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Arbeitskleidung korrekt in der Steuererklärung angibst – inklusive Tipps, Pauschalen & Nachweispflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt als absetzbare Arbeitskleidung?
- Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
- Reinigungskosten & Pauschalen – das ist möglich
- Kauf oder Leasing – was ist steuerlich günstiger
- So gibst du Arbeitskleidung in der Steuererklärung an
- Steuer-Tipps für Angestellte & Unternehmen
- Fazit – Berufskleidung steuerlich clever nutzen
Was gilt als absetzbare Arbeitskleidung?
Nicht jede Kleidung, die du bei der Arbeit trägst, ist automatisch steuerlich absetzbar. Entscheidend ist: Sie muss ausschließlich für den Beruf bestimmt sein und darf privat nicht genutzt werden.
Typische absetzbare Arbeitskleidung:
- Schutzkleidung mit besonderen Funktionen (z. B. Hitzeschutz, Warnschutz)
- Berufskleidung mit festem Erscheinungsbild (z. B. Uniform, Arztkittel)
- Kleidung mit dauerhaft sichtbarem Firmenlogo
- Spezielle Schuhe oder Zubehör, das gesetzlich vorgeschrieben ist
Nicht absetzbar:
- Normale Anzüge oder Blusen ohne Berufskennzeichnung
- Kleidung, die auch privat getragen werden kann (z. B. schwarze Hosen, weiße Hemden)
Praxis-Tipp
Je eindeutiger der berufliche Zweck erkennbar ist, desto besser stehen die Chancen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt die Ausgaben für deine Arbeitskleidung anerkennt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Beruflicher Anlass: Die Kleidung muss für deinen Job erforderlich sein – z. B. wegen gesetzlicher Vorschriften oder Arbeitgebervorgaben.
- Keine Privatnutzung: Die Kleidung darf nicht im Alltag tragbar sein. Je neutraler das Kleidungsstück, desto schwerer wird die Anerkennung.
- Nachweise und Belege: Kaufbelege, Leasingverträge, Reinigungsquittungen – alles, was die Nutzung belegt, solltest du aufbewahren.
- Eindeutigkeit: Kleidung mit Firmenlogo oder funktionaler Spezialkleidung lässt sich leichter steuerlich geltend machen.
Praxis-Tipp
Füge bei der Steuererklärung eine kurze Erläuterung hinzu, warum du die Kleidung ausschließlich beruflich nutzt – das zeigt dem Finanzamt auf einen Blick, warum die Kosten absetzbar sind.
Reinigungskosten & Pauschalen – das ist möglich
Berufskleidung muss regelmäßig gereinigt werden – und auch das kann steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kommt es darauf an, wie die Reinigung erfolgt und ob die Kosten konkret nachgewiesen werden können.
Reinigung durch dich selbst
Wenn du deine Arbeitskleidung zuhause wäschst, kannst du die Kosten anteilig ansetzen. Hierfür wird meist eine pauschale Berechnungsmethode angewendet, die Faktoren wie Waschmittel, Strom, Wasser und Abnutzung der Waschmaschine einbezieht.
- Typisch: ca. 1,50 bis 2,00 € pro Waschgang
- Wichtig: Dokumentiere die Anzahl der Waschtage
Alternativ kannst du auch eine Jahrespauschale ansetzen. Beträge zwischen 100 € und 150 € werden vom Finanzamt häufig akzeptiert – abhängig vom Beruf und der Anzahl der getragenen Kleidungsstücke.
Reinigung durch Dienstleister
Wird die Kleidung durch ein externes Unternehmen gereinigt, sind diese Kosten ebenfalls absetzbar – entweder separat oder im Rahmen einer Gesamtleistung (z. B. Leasingvertrag).
Tipp
Wenn du Berufskleidung im Rahmen eines Textilleasings bei Alsco nutzt, sind die Reinigungskosten bereits enthalten. Die gesamte Leasingrate kann dann als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgesetzt werden – ohne zusätzlichen Nachweisaufwand. Mehr Informationen dazu findest du hier.
Kauf oder Leasing – was ist steuerlich günstiger?
Ob du deine Arbeitskleidung kaufst oder über ein Textilleasing beziehst, macht auch steuerlich einen Unterschied. Beide Varianten sind grundsätzlich absetzbar – unterscheiden sich aber im Aufwand und in der Handhabung.
Beim Kauf können die Anschaffungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Kleidung ausschließlich beruflich genutzt wird.
Beim Leasing zahlst du eine monatliche Pauschale, in der Anschaffung, Reinigung, Instandhaltung und Logistik bereits enthalten sind. Diese Pauschale ist vollständig absetzbar – ohne Einzelnachweise.
| Arbeitskleidung kaufen | Arbeitskleidung leasen |
|---|---|
| Einmalige Kosten müssen belegt und eindeutig zugeordnet werden | Regelmäßige Kosten sind gut planbar |
| Reinigungskosten kommen separat hinzu und müssen ebenfalls dokumentiert werden | Kein Aufwand für Pflege, Lagerung oder Ersatz |
| Größere Investitionen können ggf. nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden | Nachweise über einzelne Leistungen entfallen |
Tipp
Textilleasing bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern reduziert auch den organisatorischen Aufwand – insbesondere bei größeren Teams.
So gibst du Arbeitskleidung in der Steuererklärung an
Damit deine Ausgaben für Arbeitskleidung vom Finanzamt anerkannt werden, musst du sie korrekt in der Steuererklärung angeben – in der Regel als Werbungskosten.
Für Angestellte:
- Trage die Kosten in der Anlage N unter „Werbungskosten“ ein
- Nutze das Feld „Weitere Werbungskosten“ und gib dort z. B. an:
„Berufskleidung inkl. Reinigungskosten, ausschließlich beruflich genutzt“ - Wenn du mehrere Posten hast (z. B. Kauf + Reinigung), kannst du eine Aufstellung beilegen
Für Selbstständige / Unternehmer:
- Gib die Ausgaben als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz an
- Wichtig: Nur rein beruflich genutzte Kleidung ist abzugsfähig – keine private Nutzung!
Belege und Nachweise:
- Bewahre Quittungen, Leasingverträge und Reinigungsrechnungen auf
- Dokumentiere Eigenreinigung (z. B. mit Waschplan oder Haushaltsbuch)
Praxis-Tipp
Auch bei Nutzung einer Pauschale lohnt es sich, eine nachvollziehbare Berechnung beizulegen – das schafft Vertrauen beim Finanzamt.
Steuer-Tipps für Angestellte & Unternehmen
| Für Arbeitnehmer: | Für Unternehmen / Selbstständige: |
|---|---|
| Berufsspezifische Kleidung wie Schutzkleidung, Uniformen oder mit Logo bedruckte Kleidung ist absetzbar | Kleidung für Mitarbeitende gilt als Betriebsausgabe – inkl. Reinigung & Ausstattung |
| Eigenreinigung kann pauschal oder mit Einzelnachweis berücksichtigt werden | Die Kosten sind voll absetzbar, sofern keine private Nutzung erfolgt |
| Leasingkosten für Berufskleidung können als Werbungskosten angegeben werden – z. B. bei Nutzung über den Arbeitgeber | Textilleasing mit festem Service ist oft einfacher abzurechnen als Einzelleistungen |
Praxis-Tipp
Arbeitgeber können Berufskleidung auch lohnsteuerfrei zur Verfügung stellen – wenn sie betrieblich veranlasst und klar zugeordnet ist.
Fazit – Berufskleidung steuerlich clever nutzen
Arbeitskleidung kann mehr sein als nur funktional – sie ist auch steuerlich interessant. Wer ausschließlich beruflich genutzte Kleidung trägt, kann Kosten für Anschaffung, Reinigung oder Leasing in der Steuererklärung geltend machen.
Dabei gilt: Je klarer der berufliche Bezug und je besser die Nachweise, desto größer die Chancen auf Anerkennung durch das Finanzamt. Ob du dich für den Kauf entscheidest oder den Weg über ein Textilleasing wählst – mit dem richtigen Wissen und einer sauberen Dokumentation lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden.
Tipp
Wer Aufwand sparen und rechtssicher handeln will, profitiert vom professionellen Textilleasing bei Alsco.
Du möchtest lieber kaufen? Im Alsco Online-Shop findest du hochwertige Berufskleidung für viele Branchen.
