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Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung

Schutzkleidung kann Ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn sie auch tatsächlich getragen wird. Daher ist es bei Schutzkleidung besonders wichtig, dass der Träger sie gerne trägt.

Optimale Bewegungsfreiheit, angenehme Luftzirkulation und dauerhafte Maßhaltigkeit sind nur einige Punkte, die dabei helfen, dem Träger ein angenehmes Arbeiten zu ermöglichen. Deswegen achten wir bei ALSCO bei der Auswahl von PSA-Kleidung neben den harten Fakten – der Einhaltung der Normen – auch besonders auf die Tragbarkeit der Schutzkleidung.

Grundsätzlich muss aber jede normierte Schutzkleidung natürlich auch allgemeine Anforderungen erfüllen. Diese sind in der EN ISO 13688 zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass diese europäische Norm nicht zur alleinigen Anwendung vorgesehen ist, sondern immer in Verbindung mit einer weiteren Norm (z. B. EN 343), die eine spezifische Leistung eines Produkts mit Schutzfunktion definiert, zum Tragen kommt. In der EN ISO 13688 sind folgende allgemeinen Anforderungen enthalten:

  • Grundsätzliche Anforderungen hinsichtlich Gesundheit und Ergonomie
  • Alterung
  • Allgemeine Größenbezeichnung
  • Kennzeichnung
  • Informationen des Herstellers
Alsco PSA HIVIS Comfort

Damit persönliche Schutzkleidung den unterschiedlichen Anforderungen gerecht wird, hat man sie in der PSA Verordnung (EU) 2016/426 in drei Kategorien eingestuft:

Woher wissen Sie aber nun, welche Schutzausrüstung benötigt wird?

Der Arbeitgeber ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. In der Regel muss er, da oftmals Spezialwissen gefragt ist, Sicherheitsfachkräfte, die betroffenen Personen selbst und evtl. den Betriebsarzt zu Rate ziehen. Sind dann Art und Umfang der Gefährdungen erkannt, so ist z. B. in Bezug auf die Schutzkleidung anschließend gemeinsam festzustellen, ob sie

  1. Schutz gegenüber den erkannten Gefahren bietet
  2. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,
  3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügt
  4. dem Träger angepasst werden kann.
Gefährdungsbeurteilung

PSA-Aufbereitung gehört in professionelle Hände

Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt in der BG-Regel BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“ vor:

  • Die Schutzkleidung ist in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Dabei sind die Informationen des Herstellers über die Reinigungsmethode, Reinigungsmittel und Waschvorschriften zu beachten. Die Schutzwirkung darf durch die Reinigung nicht herabgesetzt werden.
  • Es gibt Schutzkleidung, die nach jedem Pflegezyklus nachimprägniert werden muss, wie z. B. Chemikalienschutzkleidung. Dieses kann nur unter validierten Aufbereitungsprozessen erfolgen.
  • Die Pflege von Warnkleidung erfordert diverse Anforderungen an den Pflegeprozess, Überwachung der Funktionalität von Hintergrundgewebe und Rückstrahlwert der Reflexstreifen.
  • Die Reparatur muss die normativ zugesicherte Funktionalität wiederherstellen, dazu sind nur Materialien mit gleichen Eigenschaften zu verwenden. Das ausführende Personal bedarf der Fachkunde.

Das kann der private Haushalt nicht leisten. Deswegen vertrauen Sie auf den professionellen und langjährig erprobten Service von ALSCO, damit Sie und Ihre Mitarbeiter auf die Sicherheit der PSA vertrauen können.

Weiterführende Informationen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425