AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
1. Mit der Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Anwendung eigener Bedingungen. Abweichenden Gegenbestätigungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2. Der Kaufvertrag wird erst mit Ausführung der Lieferung durch ALSCO wirksam. In jedem Fall ist ALSCO berechtigt, innerhalb von 14 Tagen seit der Bestellung vom Vertrag zurückzutreten.
3. ALSCO liefert die umseitig bestellte Ware nach Möglichkeit zum unverbindlich genannten Lieferdatum. ALSCO kann Teillieferungen vornehmen. Im Falle höherer Gewalt ist ALSCO berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§2 Gewährleistung
1. ALSCO gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion der Geräte grundsätzlich für die Dauer von einem halben Jahr ab Bestelldatum, sofern die Geräte ausschließlich mit den von ALSCO gelieferten Artikeln nachgefüllt werden.
2. Funktionsstörungen innerhalb dieser Garantiezeit werden von ALSCO kostenlos behoben, falls die Störung nicht auf äußerer Einwirkung oder unsachgemäßer Behandlung der Geräte beruht. Im Übrigen leistet ALSCO Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 Vergütung
1. Es wird die jeweils bei der Lieferung gültige ALSCO Preisliste angewendet.
2. Die Vergütung ist sofort zahlbar ohne jeglichen Abzug.
3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum von ALSCO.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist ALSCO berechtigt, dem Käufer nach der ersten Mahnung, Verzugszinsen ab Fälligkeit der Rechnung in angemessener Höhe, mindestens aber in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in Rechnung zu stellen.
§ 4 Haftung
1. Bei Nichtabnahme der bestellten Ware ist ALSCO berechtigt 20% des Kaufpreises als Schaden Ersatz zu verlangen, ohne dass ein Schadensnachweis in dieser Höhe erforderlich ist. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Standort der jeweiligen ALSCO Niederlassung.
2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtstand der jeweiligen ALSCO Niederlassung.
3. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
§ 6 Schlussbestimmung
1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung einer Lücke ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
2. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Stand 2009
ALSCO Berufskleidungs-Service GmbH

